Leitsatz zum Urteil des AG Düren vom 10.01.2007, AZ: 47 C 297/06 ) „Kürzt der Haftpflichtversicherer des Schädigers die vom Sachverständigen geschätzten Kosten aufgrund eines von ihm eingeholten Gutachten, ist der Geschädigte befugt, eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme einzuholen, deren Kosten zu ersetzen sind.“ Sachverhalt: Die Haftpflicht-Versicherung des Schädigers legte das vom Geschädigten in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten … Urteil des AG Düren vom 10.01.2007 zur Erstattungspflicht der Kosten für eine ergänzende Stellungnahme des Sachverständigen nach Kürzung der vom Sachverständigen geschätzten Kosten. weiterlesen
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